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Heilen mit Pflanzen

Die Behandlung von Krankheiten mit pflanzlichen Arzneimitteln heißt „Phytotherapie". Hierbei kommen ausschließlich so genannte Phytopharmaka, pflanzliche Arzneimittel, zur Anwendung – und dies bereits seit mehreren tausend Jahren.

Bei diesen pflanzlichen Arzneimitteln handelt es sich meist um Pflanzen(teile), die durch Trocknen lagerfähig gemacht wurden (="Arzneidrogen") oder um verschiedene Zubereitungen daraus, wie etwa Tinkturen oder Extrakte, die in Folge zu Tabletten, Kapseln, Dragees etc. weiterverarbeitet werden können. Aber auch Frischpflanzen werden verwendet und z. B. zu Presssäften verarbeitet.

Mit pflanzlichen Arzneimitteln können Befindlichkeitsstörungen und leichte bis mittelschwere Erkrankungen (z. B. des Magen-Darm-Traktes, der Atemwege) behandelt werden. Man kann pflanzliche Arzneimittel aber auch mit Erfolg zusätzlich zu anderen Therapieformen bei schweren Erkrankungen einsetzen, um deren Symptome zu lindern.

Pflanzliche Arzneimittel stellen, auch wenn sie nur aus einer einzigen Pflanze hergestellt werden, ein Gemisch aus vielen, verschiedenen Stoffen dar, es gilt: Der Extrakt ist der Wirkstoff.

Phytopharmaka erfreuen sich in der Bevölkerung großer Beliebtheit und Akzeptanz. Es ist dabei eine Grundvoraussetzung, dass pflanzliche Arzneimittel hergestellt werden, die ein hohes Niveau an Wirksamkeit und Sicherheit aufweisen. In den letzten Jahren wurde in zahlreichen pharmakologischen und klinischen Studien die Wirksamkeit und Verträglichkeit von Phytopharmaka untersucht und belegt. So fanden die Ergebnisse mit  speziellen Pflanzenextrakten zunehmend Eingang in die Leitlinien von wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Neben der Wirksamkeit kommt auch der Qualität von Phytopharmaka eine besondere Bedeutung zu, hohe Qualitätsstandards sind zu berücksichtigen und einzuhalten. Die Qualität des Rohstoffes und das Herstellungsverfahren legen letztendlich die Qualität des Endproduktes fest.

Neben der modernen Pflanzenheilkunde, die den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin folgt, basiert ein großer Teil aber auch auf Erfahrungswerten, überliefertes Wissen und Tradition. Sogenannte „traditionelle pflanzliche Arzneimittel“ unterliegen einem vereinfachten Registrierungsverfahren, im Rahmen dessen die medizinische Anwendung seit mindestens 30 Jahren weltweit (davon 15 Jahre in der EU) belegt und ihre Wirksamkeit und Sicherheit aufgrund langer Tradition plausibel dargestellt werden muss. Die Durchführung von klinischen Studien ist in diesem Fall dann nicht notwendig.

Seit dem 1. Januar 2004 wurden alle nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel aus der Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen. Da die meisten pflanzlichen Arzneimittel aus gutem Grund (!) nicht verschreibungspflichtig sind, entfiel somit für den überwiegenden Teil dieser Arzneimittelgruppe die Erstattungsfähigkeit, Ausnahmen gibt es nur sehr wenige.

Seit Januar 2012 haben die Krankenkassen allerdings wieder die Möglichkeit, nicht verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Medikamente im Rahmen der kassenindividuell festgelegten Satzungsleistungen zu erstatten. Davon machen zahlreiche Krankenkassen Gebrauch und erstatten u. a. auch wieder pflanzliche Arzneimittel.