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Preismoratorium


Der BPI wendet sich an Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr und macht Schutzrechte aus der EU-Transparenzrichtlinie geltend: Das Ministerium muss prüfen, ob das Preismoratorium noch gerechtfertigt ist.

Mit dem GKV-Änderungsgesetz hat die Regierungskoalition zum 1. August 2010 für festbetragsfreie Arzneimittel ein mehrjähriges Preismoratorium verhängt. Nach europäischem Recht ist die Regierung verpflichtet, mindestens einmal pro Jahr zu prüfen, ob ein derartiger Preisstopp unverändert gerechtfertigt ist.

Der BPI hatte bereits in einer Pressemitteilung zum Jahrestag des Moratoriums dessen Aufhebung gefordert. Dem Vernehmen nach wurde der Minister bei einer Pressekonferenz auf diese Forderung angesprochen und äußerte sich ablehnend. Der BPI macht nun formal die europäischen Schutzrechte geltend und fordert den Minister auf, detailliert zu erläutern, warum das Moratorium trotz veränderter Rahmenbedingungen weiterbestehen soll.

Das Schreiben an Bundesgesundheitsminister Bahr finden Sie im BPI-Membernet unter Daten/Downloads / BPI-Geschäftsfelder / Gesundheitspolitik / Briefwechsel extern-intern UND Recht/Sozialrecht / Briefwechsel.

(Christine Lietz, Tel. 030/27909-105, clietz@bpi.de)
(Sebastian Hofmann, Tel. 030/27909-110, shofmann@bpi.de)