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Rabattvertragsmarkt prüfen: BPI begrüßt Forderung der Gesundheitsministerkonferenz

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn soll die Rabattverträge prüfen. Das hat die heutige Gesundheitsministerkonferenz (GMK) beschlossen. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie begrüßt das Gesuch an das Ministerium. Dazu BPI-Vorstandsvorsitzender Dr. Martin Zentgraf: „Der Gesetzgeber hat sich die Themen Lieferengpässe und Versorgungssicherheit auf die Fahne geschrieben. Die Länder haben erkannt, dass hierfür der Rabattvertragsmarkt reformiert werden muss.“

Dass Kostendämpfung kein Allheilmittel für eine zukunftssichere Gesundheitsversorgung ist, wird immer mehr bewusst. Denn trotz vielfältiger Maßnahmen in den vergangenen Jahren sind Lieferengpässe weiterhin ein Problem. Die Gesundheitsministerkonferenz hat daher das BMG gebeten, die Notwendigkeit gesetzlicher Änderungen oder anderer Maßnahmen zu prüfen. Die Länder haben den Preisdruck und die Rabattverträge der Kassen als klare Mitursachen für Lieferengpässe ausgemacht.

 

Der BPI fordert seit langem eine grundlegende Reform der Rabattvertragspraxis zwischen Krankenkassen und Pharmaunternehmen. Den Vorschlag der Industrie im Pharmadialog, Rabattvertragsausschreibungen jenseits der Impfstoffe verpflichtend an mindestens drei Bieter zur vergeben, hat die Politik leider bisher nicht aufgegriffen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. „Darüber hinaus muss der Gesetzgeber auch bei den Ausschreibungen für Impfstoffe nochmal nachjustieren. So lange es selbst bei Verbot von Rabattausschreibungen möglich ist, mit vermeintlich cleveren Vertragskonstruktionen eine Situation herzustellen, die der von Rabattverträgen entspricht, wird der Wunsch des Gesetzgebers übergangen“, so Dr. Martin Zentgraf.

 

Grundsätzlich wäre das Risiko für Lieferengpässe geringer, wenn es erst Ausschreibungen für Arzneimittel geben darf, wenn mindestens vier Anbietern im Markt sind und zudem die Krankenkassen an mindestens drei Anbieter Zuschläge erteilen müssen, von denen mindestens einer den Standort seiner Produktionsstätte in der EU nachweisen muss. Die gefährliche Abhängigkeit von Fernost oder Ausfällen durch Probleme bei einem Exklusivanbieter würden dadurch reduziert werden. Alle Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz sind ab Morgen abrufbar unter www.gmkonline.de. Ihre Ansprechpartnerin: Julia Richter, Tel. 030/27909-131, jrichter@bpi.de