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Satzungsleistungen – Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung

Nicht verschreibungspflichtig, apothekenpflichtige Arzneimittel können von den gesetzlichen Krankenkassen seit Anfang 2012 als Satzungsleistungen erstattet werden. Über den genauen Umfang der Satzungsleistungen entscheidet jede Krankenkasse selbst. Somit gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Kassen. Die Broschüre „Satzungsleistungen – Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung“ erklärt den rechtlichen Rahmen der Satzungsleistungen, welche rezeptfreien Arzneimittel von welcher Krankenkasse erstattet werden und was Patienten im Rahmen der Erstattung beachten müssen.