„Fakt ist: Der BPI hat die Verwendung des Symbols für dieses Schreiben nicht genehmigt. Wir kennen und prüfen den Sachverhalt aktuell auch juristisch. Wir haben die relevanten Bundesoberbehörden und Weitere informiert. Als BPI verfügen wir über die Markenrechte am „Rote Hand-Brief“-Symbol. Wer es verwenden will, muss bei uns anfragen. Von der MBV liegt uns keine Anfrage vor, zudem hätten wir in diesem Fall keine Freigabe erteilt. Der Absender wurde schriftlich von uns aufgefordert, Stellung zu beziehen. Zudem stehen wir bereits mit den Bundesoberbehörden in Kontakt und stimmen uns eng ab“, betont Joachimsen.
„Wir nehmen diese Sache sehr ernst und verurteilen den Missbrauch des Warnhinweises aufs Schärfste, denn er führt zur Verunsicherung von Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten. Selbstverständlich behalten wir uns weitere juristische Konsequenzen vor“, sagt Joachimsen.
Hintergrund: Der BPI ist Markeninhaber des „Rote-Hand Brief“-Logos. Zudem ist der Rote Hand-Brief das in Deutschland etablierte Kommunikationsmittel zur Kommunikation neu erkannter Arzneimittelrisiken an die heilberuflichen Fachkreise