Arzneimittel für seltene Erkrankungen müssen in ihrer Sonderstellung anerkannt werden
Orphan Drugs können nicht mit den gleichen Maßstäben belegt werden, wie andere Arzneimittel. Zugleich muss klargestellt werden, dass der europäische Gesetzgeber aus gutem Grund Arzneimitteln für seltene Erkrankungen eine herausgehobene Stellung eingeräumt hat und an den Status eines sog. „Orphan Drugs“ hohe Hürden geknüpft sind. So darf keine zufriedenstellende Behandlungsalternative zugelassen oder das Arzneimittel muss bei bestehenden Behandlungsalternativen von erheblichem Nutzen sein. Dies wird behördlich geprüft. Damit ist der Nutzen dieser Arzneimittel belegt. Gerade wegen der hohen Entwicklungsaufwendungen und der im Vergleich dazu kleinen Patientenzahlen hat der Gesetzgeber diesen Sonderstatus geschaffen, um die Versorgung dieser Patienten zu verbessern. Denn hier treffen hohe Entwicklungskosten auf vergleichsweise wenige Patienten und das hat zwangsläufig Konsequenzen für die Preise. „Wenn über Arzneimittelpreise diskutiert wird, muss der ganze Sachverhalt betrachtet werden. Das betroffene Unternehmen hat in seiner Stellungnahme auf diese Fakten hingewiesen – diese dürfen nicht ausgeblendet werden. Wir brauchen eine abgewogene und sachliche Diskussion im Sinne des Gesundheitswesens und der Patienten“, so Gerbsch. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) vertritt das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. Über 260 Unternehmen mit rund 73.000 Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen. Ansprechpartner: Joachim Odenbach, Tel. 030/27909-131, jodenbach@bpi.de