Beipackzettel in den Osterurlaub mitnehmen
Wenn Sie den Beipackzettel eines Arzneimittels konsultieren, schmieren Sie mit großer Wahrscheinlichkeit die richtige Salbe auf die Skiprellung und verwechseln sie nicht mit der Creme für die Brandblase. Mit Beipackzettel sind Sie auch weniger beunruhigt, wenn das verschreibungsfreie Erkältungsmittel müde macht. „Natürlich wünschen Sie sich keine Grippe oder Verletzungen, schon gar nicht im Urlaub. Trotzdem kommen sie vor und können mit den richtigen Mitteln oft gut behandelt werden. Der Beipackzettel ist hierbei ein unverzichtbarer Leitfaden und Ratgeber für die richtige Einnahme und Anwendung“, so BPI-Arzneimittelexpertin Britta Ginnow. Ihre dringende Empfehlung: Beipackzettel plus Medikament plus Originalschachtel gehören in die Reiseapotheke. Und wenn ich den Beipackzettel im Stress des Kofferpackens doch nicht mit einstecke? Dann gibt es glücklicherweise noch andere Möglichkeiten, sich zu informieren, zum Beispiel per Internet. Auf der Webseite www.patienteninfo-service.de findet man barrierefreie Gebrauchsanweisungen zu in Deutschland erhältlichen Arzneimitteln. „Sollten Sie trotzdem unsicher sein, was sie einnehmen oder auftragen sollen, wenden Sie sich an einen am Urlaubsort ansässigen Arzt oder Apotheker“, so Ginnow. HINWEIS: Die hier genannten allgemeinen Ratschläge bieten keine Grundlage zur medizinischen Selbstdiagnose oder -behandlung. Sie können keinen Arztbesuch ersetzen. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) vertritt das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. Rund 240 Unternehmen mit ca. 70.000 Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen. Ihr Ansprechpartner: Andreas Aumann, Tel. 030/27909-123, aaumann@bpi.de