Bericht der EU-Kommission zur Pharmaindustrie - BPI für mehr Wettbewerb und ein einheitliches Patentrecht
Patente werden auf der Grundlage eines umfangreichen Prüfungsverfahrens durch die Patentämter, z. B. durch das Europäische Patentamt in München erteilt. Bei der Prüfung stehen die Neuheit und die „erfinderische Höhe“ im Mittelpunkt der Prüfung. Wenn keine ausreichende Erfindungshöhe vorliegt, also kein ausreichender Fortschritt, wird ein Patentantrag abgelehnt. Die Erteilung eines Patents ist der Beleg, dass tatsächlich eine Erfindung vorliegt. Die Qualität der europäischen Patentbehörden, vor allem des Europäischen Patentamtes, steht dabei außer Frage, betonte der BPI-Hauptgeschäftsführer. Fahrenkamp weiter: „Fortschritt entsteht häufig durch eine Abfolge von schrittweisen Verbesserungen. Die in Presseveröffentlichungen gemachten Äußerungen, dass ´Patente geringer Erfindungshöhe´ erteilt worden seien, diskreditieren die Arbeit der Patentämter. Solche Bemerkungen bergen die Gefahr, dass wichtige Schrittinnovationen und somit der Fortschritt für die Patienten verhindert werden. Der BPI unterstützt daher nachdrücklich die Bemühungen der EU-Kommission, in Ergänzung zum bestehenden Patentsystem ein einheitliches Gemeinschaftspatent einzuführen.“ Einen endgültigen Bericht zur Sektorenuntersuchung in der Pharmaindustrie will die EU-Kommission im Frühjahr 2009 vorlegen. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) vertritt mit seiner über 50jährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Arzneimittelforschung, -entwicklung, -zulassung, -herstellung und -vermarktung das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. Über 260 Unternehmen mit rund 72.000 Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen. Dazu gehören klassische Pharma-Unternehmen, Unternehmen aus dem Bereich der Biotechnologie, der pflanzlichen Arzneimittel, der Homöopathie / Anthroposophie und Pharma-Dienstleister. Ihr Ansprechpartner: Wolfgang Straßmeir, Tel. 030/27909-131, wstrassmeir@bpi.de