BPI: AOKen begehen Rechtsbruch - Neue AOK-Rabattverträge ignorieren gesetzliche Vorgaben
Das Vorgehen der regionalen AOKen erhält vor dem Hintergrund des laufenden Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen einer möglichen Verletzung des EU-Vergaberechts beim Abschluss von Rabattverträgen besondere Brisanz. „Bestehende europäische und nationale vergabe- und wettbewerbsrechtliche Vorgaben müssen eingehalten werden, damit alle Beteiligten die gleichen Chancen haben, am Markt teilzunehmen. Dies müssen die AOKen erst noch lernen. Die Landesaufsichtbehörden sind aufgefordert die Wild-West-Methoden der AOKen zu stoppen“, so Fahrenkamp. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) vertritt mit seiner über 50jährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Arzneimittelforschung, -entwicklung, -zulassung, -herstellung und -vermarktung das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. Über 260 Unternehmen mit rund 72.000 Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen. Dazu gehören klassische Pharma-Unternehmen, Unternehmen aus dem Bereich der Biotechnologie, der pflanzlichen Arzneimittel, der Homöopathie/Anthroposophie und Pharma-Dienstleister. Ihr Ansprechpartner: Wolfgang Straßmeir, Tel. 030/27909-131, wstrassmeir@bpi.de