BPI begrüßt EU-Pharmapaket - EU-Kommission stärkt Patientenrecht auf Information
Die Pharmaunternehmen haben sich zukünftig bei ihren Angaben an den Inhalten der Fachinformation und der Packungsbeilage zu orientieren, die im Rahmen des behördlichen Zulassungsverfahrens inhaltlich überprüft werden. Die Informationen zu Arzneimitteln müssen sachlich korrekt, objektiv und belegbar sein. Im Bereich Arzneimittelfälschungen ist die Kommission von ihrem ursprünglichen Ansatz abgerückt. Zum einen ist das Umpackverbot bei Parallelimporten deutlich gelockert worden. Andererseits wird bei dem für verschreibungspflichtige Arzneimittel erforderlichen Sicherheitssiegel ein risikobasierter Ansatz verfolgt. So sollen Ausnahmen von der Pflicht zur Aufbringung des Siegels etwa dann in Betracht kommen, wenn bisher keine Fälschungsfälle bei dem Arzneimittel aufgetreten sind und dieses einen geringen Preis hat. Diese Ausnahme dürfte insbesondere im generikafähigen Markt von Bedeutung sein. Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden zu einem späteren Zeitpunkt technische Einzelheiten zu dem Sicherheitssiegel festlegen. Hierzu zählt auch die Frage welche Technologie zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von Arzneimittel angewandet werden soll. Zur Diskussion stehen hier RFID und 2D-Barcode. Sickmüller: „Bei der Umsetzung der neuen Regelungen im Bereich Arzneimittelfälschung und der Pharmakovigilanz sollte das Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis stehen und unnötige Bürokratie gerade für kleine und mittlere Unternehmen vermieden werden. Der nun gewählte risikobasierte Ansatz wird ausdrücklich begrüßt.“ Das EU-Pharmapaket wird nun dem Europäischen Parlament und dem EU-Rat zur Beratung übermittelt. Eine endgültige Entscheidung über die Vorschläge der EU-Kommission ist jedoch während der laufenden Sitzungsperiode bis Mitte 2009 ist nicht mehr zu erwarten. Ihr Ansprechpartner: Wolfgang Straßmeir, Tel. 030/27909-131, wstrassmeir@bpi.de