BPI: Eingriff in den Arzneimittelmarkt unnötig
Sickmüller weiter: „Die Pläne der Bundesregierung haben keine Rechtsgrundlage im EU-Recht und sind gemeinschafts- und verfassungsrechtlich bedenklich. Der Belieferungsanspruch des Großhandels greift unverhältnismäßig in die unternehmerische Freiheit der pharmazeutischen Unternehmen ein und behindert die Auswahl geeigneter Vertriebspartner. Außerdem soll die Arzneimittelpreisverordnung geändert werden. Dies hätte weitreichende Folgen – von einer Verteuerung günstiger Arzneimittel bis hin zur erneuten Änderung der Festbeträge und Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für Arzneimittel. Das Chaos wäre perfekt. Denn die Vertriebswege des Arzneimittelmarktes befinden sich insbesondere aufgrund der derzeit noch ausstehenden Entscheidung des EuGH zum Fremd- und Mehrbesitzverbot erheblich im Wandel. Jetzt erneut an einigen Stellschrauben zu drehen, ist nicht nur überflüssig, sondern auch nicht zielführend.“ Der Referentenentwurf zur 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes ist Thema einer Anhörung des Bundesgesundheitsministeriums am morgigen Dienstag, zu der der BPI eine detaillierte Stellungnahme abgegeben hat. Mit der Verabschiedung des Gesetzes ist frühestens im Herbst 2009 zu rechnen. Ihr Ansprechpartner: Wolfgang Straßmeir, Tel. 030/27909-131, wstrassmeir@bpi.de