BPI: Jetzt klare Kriterien festlegen! - Pharmaindustrie fordert Rechtssicherheit bei Arzneimittelbewertungen / Krankenkassen künftig Privatunternehmen?
Das Bundeskartellamt habe in einem Antwortschreiben an den BPI klar zum Ausdruck gebracht, dass es sich im Falle der AOK-Rabattverträge für Arzneimittel eindeutig um Verstöße gegen das Kartell- und Vergaberecht handle. Mit ihrer marktbeherrschenden Stellung (über 40 Prozent aller in Deutschland gesetzlich Krankenversicherter sind AOK-versichert) unterlaufe die AOK bestehende und anerkannte Wettbewerbsregeln, so Wegener. Dass der Gesetzgeber dies zulasse, sei der eigentliche Skandal. Die negativen Konsequenzen hätten die Patienten zu tragen, da sie nur noch Medikamente erhielten, die in Rabattverträge eingeschlossen sind. Der BPI bekräftigte seine Forderung, dass die „besonderen Interessen des pharmazeutischen Mittelstands beim Abschluss von Rabattverträgen durch die Festlegung von verbindlichen Verfahrensvorgaben für die Krankenkassen, wie z. B. durch Ausschreibungsverpflichtungen, gewahrt werden“. Die noch offenen Rechtsfragen bei der uneingeschränkten Anwendung des Kartell- und Vergaberechts müssten schnellstens geklärt werden, sagte der BPI-Vorsitzende. Im Bereich der Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimittel ergeben sich durch die Gesundheitsreform neue Regeln: Danach hat das IQWiG Verfahren und Methoden von Nutzen- oder Kosten-Nutzen-Bewertungen nach den neuen gesetzlichen Kriterien durchzuführen und zum anderen muss der G-BA Entscheidungen, die die Empfehlungen des IQWiG umsetzen, anhand der neuen Gesetzeslage treffen. Wegener: „Beschlüsse des G-BA, die die Nutzenbewertungen des IQWiG umsetzen, sowie eine Fortsetzung der beim IQWiG anhängigen Nutzenbewertungen dürfen daher erst erfolgen, wenn die rechtsstaatlichen Grundlagen durch Konkretisierung der gesetzlichen Neuregelungen in der Verfahrensordnung des G-BA und im Methodenpapier des IQWiG geschaffen wurden.“ Grundsätzlich sei bei der Bewertung von Arzneimittel darauf zu achten, dass die individuelle Therapie des Patienten gewährleistet ist. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) vertritt mit seiner über 50jährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Arzneimittelforschung, -entwicklung, -zulassung, -herstellung und -vermarktung das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. Über 260 Unternehmen mit rund 72.000 Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen. Dazu gehören klassische Pharma-Unternehmen, Pharma-Dienstleister, Unternehmen aus dem Bereich der Biotechnologie, der pflanzlichen Arzneimittel und der Homöopathie/Anthroposophie. Ihr Ansprechpartner: Wolfgang Straßmeir, Tel. 030/27909-131, wstrassmeir@bpi.de