Gravierende Probleme sieht Fahrenkamp vor allem auf dem vergleichsweise neuen Feld des Tissue Engineering, also der regenerativen Reproduktion körpereigener Substanzen wie beispielsweise Knorpelersatz zur Arthrose-Therapie oder Haut-„Züchtung“ zur Behandlung schwerstverbrannter Patienten. Es sei „ein Unding,“ so Fahrenkamp, dass der Gesetzgeber hier den behandelnden Arzt, der dem Patienten notwendiges Gewebe entnimmt, züchtet und wieder implantiert, eine Herstellungserlaubnis wie für einen pharmazeutischen Hersteller abverlangt. „Das ist ungefähr so, als ob Sie von einem transplantierenden Chirurgen eine Import-Export-Zertifizierung der IHK einforderten.“ Der Aufwand, der mit dieser vollkommen unsachgemäßen Forderung verbunden sei, läge für jede medizinisch-therapeutische Einrichtung weit außerhalb des Leistbaren und werde dazu führen, dass diese hochinnovative therapeutische Technik künftig kaum noch in Deutschland angewandt und weiterentwickelt werden könnte. Auch bei der Zulassungspflichtigkeit dieser Tissue Engineering-Produkte sei der Gesetzgeber weit über das Ziel hinaus geschossen, indem hier bereits jetzt Sachverhalte geregelt würden, die sich gegenwärtig auf europäischer Ebene noch im Verhandlungsprozess befinden. „Wir fürchten sehr, dass durch die deutsche Gesetzgebung ein Präjudiz geschaffen wird, das einer forschungsorientierten, innovativen Weiterentwicklung dieser revolutionären therapeutischen Behandlungsmöglichkeiten künftig massiv im Wege steht“, so Fahrenkamp. Im Bereich der Besonderen Therapierichtungen wie Homöopathie und Anthroposophie werde dagegen leichtfertig Wissens-, Forschungs- und Erfahrungsvorsprung aufs Spiel gesetzt. Vor allem müsse der Fortbestand dieser Therapierichtungen durch eindeutige Übergangsregelungen und eine den anderen Arzneimitteln angepasste präzise Fristensetzung gesichert bleiben. „Wir brauchen hier angemessene Regelungen, die gewährleisten, dass Deutschland seine wissenschaftlich und wirtschaftlich führende Rolle auf diesem Feld auch innerhalb der europäischen Region den Patienten zur Verfügung stellen kann.“ Hierbei gehe es nicht um einen gewünschten Sonderstatus homöopatischer und anthroposophischer Produkte, sondern gerade um eine europaweit angemessene Gleichbehandlung unter besonderer Berücksichtigung der Besonderheiten dieser Arzneimittel innerhalb der gesamten pharmazeutischen Palette. „Ich habe den Eindruck, die Politik hat sich bei der Formulierung der 14. AMG-Novelle vor allem auf den Mainstream der pharmazeutischen Produktpalette konzentriert,“ so Fahrenkamp abschließend, „das weitflächige Potential der deutschen Pharmabranche gerät aber durch diesen Tunnelblick zu großen Teilen aus dem Blickfeld. Gerade diese Potentiale müssen aber bei der Gesetzgebung Berücksichtigung finden, um die therapeutische Vielfalt zu erhalten.“