BPI, Pro Generika und VFA zum GKV-OrgWG: Halbherzige Vorschläge
Dazu erklären der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller, der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, Pro Generika und der Verband Forschender Arzneimittelhersteller: „Der Gesetzesvorschlag springt wieder einmal zu kurz, denn er schafft nicht mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen. Er stellt lediglich klar, was nach europarechtlichen Vorgaben ohnehin schon gilt: Auf Rabattverträge mit generikafähigen Wirkstoffen ist das Vergaberecht anwendbar. Notwendig wäre aber, dass für das Vertragsgeschehen das gesamte Wettbewerbs- und Kartellrecht umfassend gilt. Insbesondere muss gerade vor dem Hintergrund der Fusionswelle bei den Kassen das absolute Kartellverbot für Krankenkassen entsprechend gelten. Inkonsequent ist auch die Zersplitterung des Rechtwegs mit Zuständigkeit der Vergabekammern einerseits und der Sozialgerichte andererseits. Hier wäre eine Zuständigkeit der Zivilgerichte folgerichtig. Mit den Vergabekammern und den Landessozialgerichten werden zwei Spruchkörper in einen Instanzenzug gepresst, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Weitere Auseinandersetzungen wären somit vorprogrammiert und die gewünschte rechtlich Klarheit nicht gegeben.“ Ansprechpartner BAH: Heinz-Gert Schmickler Tel.: 0228 95745-22 BPI: Wolfgang Straßmeir Tel.: 030 27909-131 Pro Generika: Thomas Porstner Tel: 030 81616090 VFA: Dr. Jochen Stemmler Tel.: 030 20604-203