BPI: Vergabekammer des Bundes untersagt Rabattverträge - Entscheidung für mehr Transparenz und Fairness
„Die heutige Entscheidung ist eine gute Entscheidung. Wir erwarten nun ein Mehr an Transparenz und formaler Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer. Die uneingeschränkte Anwendung des Kartell- und Vergaberechts ist maßgeblich für einen notwendigen fairen Wettbewerb zwischen den Beteiligten“, sagte Henning Fahrenkamp, BPI-Hauptgeschäftsführer. Mit ihrer heutigen Entscheidung stellte die Vergabekammer außerdem fest, dass „Streitigkeiten über die Vergabe von Rabattverträgen gesetzlicher Krankenkassen nicht dem Rechtsweg vor die Sozialgerichte zugewiesen sind. Denn das 1999 eingeführte, auf europäischem Recht beruhende Kartellvergaberecht begründet einen eigenständigen und ausschließlichen Rechtsweg für öffentliche Aufträge vor den Vergabekammern. Das Einkaufsverhalten der Krankenkassen unterliegt damit auf Antrag einer vergaberechtlichen Kontrolle durch die Vergabekammern“.