BPI widerspricht Hecken: Homöopathie muss als Satzungsleistung erstattungsfähig bleiben
Studien aus der Versorgungsforschung zeigen übereinstimmend, dass von einem Nutzen der Homöopathie für Patienten und Gesundheitssystem ausgegangen werden kann. Klinische Studien belegen zudem relevante Verbesserungen bei verschiedenen Indikationen. „Man sollte Homöopathie als Therapierichtung nicht abwerten“, so Fahrenkamp. „Homöopathie ist kein wirkungsloser Hokuspokus, sondern eine anerkannte und bewährte Therapieform. Wenn Behandler und Patienten sie richtig und verantwortungsvoll einsetzen, kann sie den Therapieerfolg unterstützen. Das rechtfertigt auch eine Erstattung als Satzungsleistung der Kassen.“ Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) vertritt das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. Über 240 Unternehmen mit zirka 73.000 Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen. Andreas Aumann, Tel. 030/27909-123, aaumann@bpi.de