„Wir begrüßen die notwendige Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht. Durch die Vorgaben der EU wird die Sicherheit für Patienten im Bereich der Gewebetherapien und -transplantationen deutlich erhöht. Der Entwurf des Gewebegesetzes, wie er jetzt vorliegt, schießt jedoch weit über das vorgege-bene Ziel der EU hinaus und gefährdet eher die Versorgung der Bevölkerung mit neuartigen Therapien, anstatt sie zu befördern. Der Gesetzentwurf baut un-nötige bürokratische Hürden für Ärzte und pharmazeutische Unternehmen auf, beispielsweise durch Melde- und Dokumentationspflichten, die EU-rechtlich nicht gefordert sind. Dieser Gesetzentwurf muss dringend in Revision. Andern-falls wäre der Gesetzgeber verantwortlich dafür, wenn sich Ärzte aus der Ge-webetherapie zurückzögen und die Kosten für Gewebeprodukte aufgrund des höheren Verwaltungsaufwandes langfristig in die Höhe schnellten. Am Ende würden der dezentralen Versorgung von Patienten und der regenerativen Me-dizin in Deutschland großer Schaden zugefügt. Deshalb fordern wir, dass die im Koalitionsvertrag getroffene Einigung Bestand hat. Dort haben sich die Re-gierungsfraktionen geeinigt, EU-rechtliche Vorgaben 1 : 1 in nationales Recht umzusetzen.“ Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) vertritt mit seiner über 50jährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Arzneimittelforschung, -entwicklung, -zulassung, -herstellung und -vermarktung das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. Über 260 Un-ternehmen mit rund 72.000 Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen. Dazu gehören klassische Pharma-Unternehmen, Pharma-Dienstleister, Unternehmen aus dem Bereich der Biotechnologie, der pflanzlichen Arzneimittel und der Homöopa-thie/Anthroposophie. Ihr Ansprechpartner: Wolfgang Straßmeir, Tel. 030/27909-131, wstrassmeir@bpi.de