Das AMNOG sieht aus gutem Grund eine Zweiteilung bei der Findung der Erstattungsbeträge vor: Über den Zusatznutzen im Verfahren der frühen Nutzenbewertung entscheidet der G-BA – aber der Erstattungsbetrag für ALLE potentiellen Patienten ist Verhandlungssache zwischen pharmazeutischem Unternehmer und GKV-Spitzenverband. „Diese Logik muss gelten und die Preise müssen in einem fairen Verfahren verhandelt werden können“, fordert Fahrenkamp. Vor den Karren des GKV-SV dürfe man sich nicht spannen lassen: „Ansätze des Spitzenverbandes, eine immer größere Anzahl von möglichen Verhandlungsinhalten „vor die Klammer zu ziehen“, in den G-BA zu verlagern und damit den Verhandlungen zu entziehen, sind nicht im Patientensinne“, so Fahrenkamp. „Die vorgeschlagene Regelung öffnet Tür und Tor dafür, dass neue Arzneimittel von vornherein für bestimmte Patienten nicht verordnet werden dürfen. Das sollte unbedingt korrigiert werden, bevor der Gesetzesentwurf ins Bundeskabinett eingebracht wird. Es muss sichergestellt werden, dass die Frage der Wirtschaftlichkeit eines AMNOG-Arzneimittels ausschließlich und abschließend im Verhandlungsverfahren gelöst wird.“ Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) vertritt das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. Über 240 Unternehmen mit zirka 73.000 Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen. Julia Richter (Pressesprecherin), Tel. 030/27909-131, jrichter@bpi.de
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