Die Hoffnung stirbt zuletzt - BPI begrüßt Reaktion des IQWiG auf Methodenkritik
Dies zeigte sich bereits bei der Nutzenbewertung von Insulinanaloga für Typ 2 Diabetiker und aktuell auch durch den am 25. August vom IQWiG veröffentlichten Endbericht zur Nutzenbewertung eines Arzneimittels gegen eine Gefäßverschlusserkrankung, so Sickmüller weiter. „Im Fall der Verschlusskrankheit sieht das IQWiG entgegen der Studienlage, nach der das betreffende Arzneimittel für Patienten insgesamt einen nachgewiesenen Nutzen hat, nur für eine bestimmte Gruppe von Patienten einen Zusatznutzen. Dieses Ergebnis ist wissenschaftlich genauso wenig nachvollziehbar, wie die Ignorierung relevanter Studien aufgrund willkürlich gesetzter Auswahlkriterien durch das IQWiG“, sagte Sickmüller. Letztendlich gehe es dem IQWiG bei der Nutzenbewertung nur um Kosteneinsparungen und nicht darum, Patienten mit Therapien nach aktuellem Stand der medizinischen Forschung zu versorgen. Gerade in Hinblick auf die geplanten Änderungen in der Gesundheitsreform zur Kosten-Nutzen-Bewertung, gebe der BPI die Hoffnung nicht auf, dass der Gesetzgeber hierfür Grundsätze für Verfahren und Methodik gesetzlich eindeutig definiert und deren Einhaltung sicherstellt. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) vertritt mit seiner 50jährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Arzneimittelforschung, -entwicklung, -zulassung und -vermarktung das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. Über 280 Unternehmen mit rund 73.000 Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen. Dazu gehören klassische Pharma-Unternehmen, Pharma-Dienstleister, Unternehmen aus dem Bereich der Biotechnologie, der pflanzlichen Arzneimittel und der Homöopathie/Anthroposophie. Ihr Ansprechpartner: Wolfgang Straßmeir, Tel. 030/27909-131, wstrassmeir@bpi.de