Eckpunkte des BMG zur Arzneimittelversorgung: Licht und Schatten
Denn die von der Union ins Gespräch gebrachte Abschaffung der Rabattverträge findet sich nicht wieder. Die Auswirkungen der Zuzahlungsbefreiung sollen bei der Festbetragsfestsetzung berücksichtigt und das Wettbewerbsrecht auf Rabattverträge vollständig angewandt werden. „Die Gängelung der Versicherten durch Rabattverträge soll durch die Möglichkeit der Aufzahlung entschärft werden. Dies schafft Wahlrechte für die Patienten, ist aber nur die zweitbeste Lösung: Wir fordern die Abschaffung der Rabattverträge“ so Wegener. Die für den patentgeschützen Bereich vorgeschlagene Systematik mit einer Schnellbewertung und einer Einordnung von Präparaten, für die in diesem Verfahren kein Zusatznutzen festgestellt wird, ist fehleranfällig und bürokratisch. „Der BPI hat ein Modell auf Grundlage von Marktmechanismen vorgeschlagen“, so Wegener, „Elemente finden sich wieder – aber nur in Teilbereichen und eingebettet in einen massiven Ausbau von Regulierung.“ Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) vertritt das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. Über 260 Unternehmen mit rund 73.000 Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen. Ansprechpartner: Joachim Odenbach, Tel. 030/27909-131, jodenbach@bpi.de