G-BA entscheidet gegen Patienten mit seltenen Erkrankungen
„Im schlimmsten Fall der Ablehnung durch ein Zweitgutachten werden die Kosten nach einer - zumeist im Krankenhaus - begonnenen Therapie nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet, obwohl für Patienten mit seltenen Erkrankungen keine alternativen Behandlungsoptionen bestehen. Nicht die behandelnden Ärzte sollten dies den betroffenen Patienten und deren Angehörigen mitteilen müssen, sondern die Mitglieder des G-BA“, so Sickmüller weiter. Der BPI erneuerte seine Forderung, Arzneimittel zur Behandlung von seltenen Erkrankungen, so genannte Orphan Drugs, grundsätzlich aus dem Zweitmeinungsverfahren auszunehmen. „Insgesamt lässt sich nicht plausibel und transparent nachvollziehen, nach welchen Kriterien Präparate für ein Zweitmeinungsverfahren ausgewählt werden. Der G-BA muss sich den Vorwurf der Willkür gefallen lassen, wenn er hier nicht eindeutige Richtlinien festlegt“, betonte Sickmüller. Aktuell sind Orphan Drugs zur Behandlung von verschiedenen Formen des Lungenhochdrucks (pulmonale arterielle Hypertonie) von dieser neuen Regelung direkt betroffen. Der G-BA kann aber jederzeit weitere Präparate in das Zweitmeinungsverfahren einschließen. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) vertritt mit seiner über 50jährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Arzneimittelforschung, -entwicklung, -zulassung, -herstellung und -vermarktung das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. Über 260 Unternehmen mit rund 72.000 Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen. Dazu gehören klassische Pharma-Unternehmen, Unternehmen aus dem Bereich der Biotechnologie, der pflanzlichen Arzneimittel, der Homöopathie / Anthroposophie und Pharma-Dienstleister. Ihr Ansprechpartner: Wolfgang Straßmeir, Tel. 030/27909-131, wstrassmeir@bpi.de