Gemischtes Echo auf Gesundheitsreform - Kritik von der Pharmaindustrie / Dennoch positive Teilaspekte
Auch bei der Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln, die ab 1. April neu eingeführt wird, sieht der BPI Fortschritte für die Patienten und die pharmazeutische Industrie. „Wir haben nun, anders als in der Vergangenheit, die Chance auf eine Transparenz der Entscheidungen. Auch der von uns lange geforderten Beteiligung der Patienten, der Kostenträger, der Industrie sowie national und international anerkannter medizinischer und ökonomischer Sachverständiger trägt das GKV-WSG Rechnung. Jetzt kommt es darauf an, dass sich alle an die neuen Spielregeln halten“, sagte Fahrenkamp. Vor dem Hintergrund der Diskussion um Arzneimittel-Rabattverträge übte der BPI deutliche Kritik an der auch weiterhin bestehenden Möglichkeit für Krankenkassen sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. „Statt Krankenkassen vollständig dem Kartell- und Wettbewerbsrecht zu unterwerfen, macht der Gesetzgeber halbe Sachen. Von einem fairen Wettbewerb kann also noch keine Rede sein“, so der BPI-Hauptgeschäftsführer. Außerdem befürchtet der BPI, dass die Arzneimittelversorgung in Deutschland durch die Neuregelungen weiter komplizierter werden wird. Ärzte und Patienten müssten sich auf Umstellungen ihrer laufenden Medikation gefasst machen. Auch die Änderung bei der Übermittlung von Arzneiverordnungsdaten an pharmazeutische Hersteller sieht der BPI kritisch. „Durch die grobe Rasterung der Verordnungsdaten wird den pharmazeutischen Unternehmen die Grundlage für den vom Gesetzgeber geforderten Wettbewerb entzogen. Marktorientiertes unternehmerisches Handeln benötigt belastbare Marktinformationen. Hier handelt der Gesetzgeber grob fahrlässig, wenn er die Unternehmen im Nebel auf die Reise schickt“, so Fahrenkamp. Den Herstellern wird durch die Gesundheitsreform die Aufbereitung und Nutzung von Arzneiverordnungsdaten weitgehend untersagt. Ihr Ansprechpartner: Wolfgang Straßmeir, Tel. 030/27909-131, wstrassmeir@bpi.de