Geplantes Zweitmeinungsverfahren für Orphan Drugs verzögert Behandlung - Patienten mit seltenen Erkrankungen nicht verunsichern!
Bei schweren seltenen Erkrankungen sei eine sichere, schnelle und bestmögliche Versorgung mit „Orphan Drugs“ notwendig, so Sickmüller weiter. Der schnelle Zugang des Patienten zu diesen Arzneimitteln und die Therapiefreiheit des Arztes dürften daher nicht beeinträchtigt werden. „Ärzte, die Patienten mit seltenen Leiden behandeln, sind hoch spezialisiert. Eine Überprüfung der Diagnose durch einen Zweitgutachter bringt bei seltenen Erkrankungen keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn und verzögert den Beginn der Therapie daher unnötig. Der Gemeinsame Bundesausschuss schießt in seinem Richtlinienvorschlag über das Ziel hinaus und erschwert Patienten den Zugang zu notwendigen Behandlungen.“ Patienten könne es passieren, dass ihnen in einer Klinik verordnete „Orphan Drugs“ in der ambulanten Weiterbehandlung aufgrund eines negativ beschiedenen Zweitmeinungsverfahrens nicht mehr zur Verfügung stehen, so Sickmüller. Auch die Auswahl der „Orphan Drugs“, die in das Zweitmeinungsverfahren einbezogen werden sollen, sei willkürlich, nicht transparent und kaum nachvollziehbar. Der BPI hat zusammen mit den von ihm vertretenen Herstellern von Orphan Drugs das BPI-Positionspapier zum Thema „Orphan Drugs“ aktualisiert und darin u. a. auch Vorschläge erarbeitet, das Anreizsystem zur Entwicklung von Orphan Drugs in Deutschland auszubauen. Dieses Positionspapier ist erhältlich bei der BPI-Geschäftsstelle. Ihr Ansprechpartner: Wolfgang Straßmeir, Tel. 030/27909-131, wstrassmeir@bpi.de