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Kein deutscher Sonderweg bei Kosten-Nutzen-Bewertung - BPI begrüßt Erklärung der Wirtschaftsministerkonferenz

Der BPI begrüßt die Erklärung der Wirtschaftsministerkonferenz zur Kosten-Nutzen-Bewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG). Eine Abkehr vom deutschen Sonderweg, wie ihn das Kölner Institut eingeschlagen hat, sei die einzig richtige Konsequenz, um Deutschland als Forschungsstandort nicht weiter zu beschädigen, erklärte Prof. Dr. Barbara Sickmüller, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des BPI. Es gäbe für verschiedene Aspekte der Bewertung international anerkannte, etablierte und erprobte Vorgehensweisen, an denen sich auch das IQWIG zu orientieren habe.
Für die Arzneimittelbewertung sei die Anwendung des Effizienzgrenzen-modells, das ursprünglich zur Optimierung von Aktien-Portfolios entwickelt wurde, international ein Novum. Wegen der Orientierung am aktuellen Preisgefüge ergäbe sich eine Fehlsteuerung bei Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln. In Indikationsgebieten mit geringem Preisniveau werde für einen Mehrnutzen nur ein geringer Mehrpreis akzeptiert, dem aber die vollen Forschungsaufwendungen gegenüber stehen. Somit lohne sich Forschung in diese Gebiete nicht mehr. Zudem bleibt wegen der GKV-Perspektive, die bei der Kostenseite nur Ausgaben der Krankenkassen berücksichtigt, der volkswirtschaftliche Nutzen eines Arzneimittels in der Bewertung außen vor, z. B. in Bezug auf Wiederherstellung oder Erhaltung von Arbeits- und Erwerbsfähigkeit. „Die Methodik steht seit ihrer Veröffentlichung unter massiver Kritik vor allem auch der gesundheitsökonomischen Experten, da sie den international anerkannten Standards in keiner Weise entspricht. Sowohl bei der Nutzen- als auch bei der Kosten-Nutzen-Bewertung setzt sich der BPI für eine wissenschaftlich konsentierte Methodik ein, die brauchbare Ergebnisse für die Entscheidungsträger liefert. Für die Arzneimittelentwicklung ist ein zuverlässiges Bewertungskonzept essentiell. Das IQWiG-Modell dagegen ist innovations-, forschungs- und wirtschaftsfeindlich“ erklärte Sickmüller. Bereits die vom IQWIG praktizierte Nutzenbewertung berge einen Kardinalfehler in sich. Anders als in anderen europäischen Ländern berücksichtige das Institut bis auf randomisierte kontrollierte Studien (RCT) mit langfristigen Zielgrößen keine Daten aus Untersuchungen mit geringerer Evidenz, z. B. nichtinterventionellen Prüfungen. Dies sei vor allem deshalb problematisch, weil damit der Arzneimittelnutzen im Versorgungsalltag nicht in die Bewertung einfließe werde. Zudem seien randomisierte klinische Studien verschiedentlich gar nicht durchführbar, wie etwa in Fällen seltenerer Erkrankungen. Der BPI fordert daher klare Kriterien für die Arzneimittelbewertung nach wissenschaftlich international akzeptierten Standards, wie etwa • die Berücksichtigung von Daten aus dem Versorgungsalltag bei der Nutzenbewertung • die Kosten-Nutzwert-Analyse als Analysetyp der Kosten-Nutzen-Bewertung unter Weiterentwicklung des QALY-Modells und die Anwendung der gesellschaftlichen Perspektive bei der Kostenbetrachtung unter Einbeziehung indirekter Kosten. • Zudem sollen die fallbezogenen Bewertungskriterien vorab im Rahmen eines sog. Scopings unter Beteiligung der Industrie festgelegt werden. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) vertritt mit seiner über 50jährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Arzneimittelforschung, -entwicklung, -zulassung, -herstellung und -vermarktung das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. Über 260 Unternehmen mit rund 72.000 Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen. Dazu gehören klassische Pharma-Unternehmen, Unternehmen aus dem Bereich der Biotechnologie, der pflanzlichen Arzneimittel, der Homöopathie/Anthroposophie und Pharma-Dienstleister. Ihr Ansprechpartner: Joachim Odenbach, Tel. 030/27909-131, jodenbach@bpi.de