Mehrwertsteuersenkung auf Arzneimittel in Österreich - BPI: Auch Deutschland muss reagieren
Einer Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel müsste jedoch eine Reduzierung der Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) folgen, so Fahrenkamp weiter. Bei einer Ermäßigung der Umsatzsteuer auf sieben Prozent könnte der Beitragssatz für die GKV-Versicherten um mindestens 0,2 Prozentpunkte gesenkt werden, da das Gesundheitssystem um mehr als zwei Milliarden Euro entlastet würde. Für nicht-verschreibungspflichtige Medikamente im Bereich der Selbstmedikation würde es gleichfalls zu finanziellen Entlastungen der Bürger kommen, da diese Arzneimittel seit 2004 per Gesetz nicht mehr von den Krankenkassen erstattet werden. Auch die EU-Kommission hatte erst kürzlich empfohlen, für Arzneimittel EU-weit ermäßigte Mehrwertsteuersätze einzuführen. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) vertritt mit seiner über 50jährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Arzneimittelforschung, -entwicklung, -zulassung, -herstellung und -vermarktung das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. Über 260 Unternehmen mit rund 72.000 Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen. Dazu gehören klassische Pharma-Unternehmen, Unternehmen aus dem Bereich der Biotechnologie, der pflanzlichen Arzneimittel, der Homöopathie / Anthroposophie und Pharma-Dienstleister. Ihr Ansprechpartner: Wolfgang Straßmeir, Tel. 030/27909-131, wstrassmeir@bpi.de