Die meisten Patienten in Deutschland sind gesetzlich versichert und bekommen von ihrem Arzt bei Bedarf häufig ein rosafarbenes Kassenrezept in die Hand gedrückt. Diese Verordnungen zu Lasten der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse sind vom Tag des Erhalts an einen Monat gültig. Beim blauen Privatrezept hat man grundsätzlich drei Monate Zeit zum Einlösen in der Apotheke, danach reicht man es bei seiner privaten Krankenversicherung ein. Viel weniger Zeit bleibt beim gelben Rezept, das ab dem Folgetag der Verschreibung sieben Tage gültig ist. Das hat seinen guten Grund, denn der Arzt verschreibt damit Arzneimittel, die unter das Betäubungsmittelrecht (BtM-Recht) fallen, zum Beispiel starke, morphinhaltige Schmerzmittel. Noch schneller einzulösen sind die sogenannten T-Rezepte, auf denen bestimmte Arzneimittel mit Wirkstoffen verschrieben werden, die bei einer möglichen Schwangerschaft das werdende Kind gefährden könnten. Sie sind nur sechs Tage gültig. „Schauen Sie genau hin, welches Rezept der Arzt Ihnen mitgibt und fragen Sie im Zweifelsfall noch einmal bei ihm oder in der Apotheke nach“, sagt Britta Ginnow. „Grundsätzlich rate ich Ihnen aber, jedes Rezept sofort nach dem Arztbesuch in der Apotheke einzulösen, damit die Behandlung wie vorgesehen so schnell wie möglich beginnen kann. Das gilt übrigens auch für das sogenannte grüne Rezept für verschreibungsfreie aber ebenso wirksame Arzneimittel, das sie theoretisch immer einlösen können.“
HINWEIS: Die hier genannten allgemeinen Ratschläge bieten keine Grundlage zur medizinischen Selbstdiagnose oder –behandlung. Sie können keinen Arztbesuch ersetzen. (Andreas Aumann, Tel. 030/27909-123, aaumann@bpi.de)