Wahlfreiheit darf kein Feigenblatt sein
Positiv ist die geplante Anwendung des Kartellrechts. Dies würde zumindest die größten Auswüchse von gebündelter Nachfragemacht verhindern; die Strategie der AOK (eine Ausschreibung für alle AOKs) wäre dann nicht mehr möglich. Somit würde verhindert, dass die marktbeherrschende Stellung weiterhin ausgenutzt wird. Ob allerdings diese Maßnahmen geeignet sind, den ruinösen Preiswettbewerb bei Ausschreibungen zu entschärfen, ist fraglich. „Es ist enttäuschend, dass trotz vorheriger Ankündigungen die Koalition nicht den Mut hatte, die Rabattverträge im Generikamarkt abzuschaffen. Jetzt wird versucht, durch Einzelmaßnahmen die Fehler zu beheben. Doch es ist mehr als fraglich, ob so wirklich echte Wahlfreiheit der Versicherten hergestellt und die deutsche generische Industrie gerettet werden kann“ so Fahrenkamp. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) vertritt das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. Über 260 Unternehmen mit rund 73.000 Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen. Ansprechpartner: Joachim Odenbach, Tel. 030/27909-131, jodenbach@bpi.de