15. AMG-Novelle verbessert Versorgung nicht! - Strafzahlungen bei Direktvertrieb in letzter Minute gestoppt
Schlecht, aber teilweise besser als befürchtet. So lautet das Urteil des BPI über wesentliche Regelungen der 15. AMG-Novelle. Insbesondere hinsichtlich der Direktbelieferung der Apotheken wurde das Schlimmste verhütet. Bestrebungen, noch kurz vor Toresschluss einen Direktvertrieb durch Strafzahlungen faktisch unmöglich zu machen, konnten verhindert werden. Auch in der jetzigen Regelung ist die Pflicht zur Belieferung des Großhandels verankert. „Der Großhandel ist und bleibt ein wichtiger und unerlässlicher Partner. Trotzdem müssen Unternehmen der pharmazeutischen Industrie frei und selbst entscheiden können, wie sie eine flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln sicherstellen. Es gab in der Vergangenheit keine Versorgungsengpässe und diese sind auch in Zukunft nicht zu befürchten“, sagte Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI).