In ihrem Vergleich der Preise innerhalb Europas verschweigen die Autoren wesentliche Punkte. Zum einen gibt es unterschiedliche Handelsstufen und Mehrwertsteuersätze, zum anderen haben viele europäische Länder keine Mengensteuerungsinstrumente, wie sie in Deutschland den Markt wesentlich steuern. Durch Therapiehinweise, Budgetierungen etc. wird der Zugang der Patientinnen und Patienten zu innovativen Arzneimitteln reglementiert.
Auch wenn der AVR erneut behauptet, dass die Ausgaben für Arzneimittel über denen für die ambulante Versorgung lägen, stimmt dies nicht. Die 30 Mrd. Euro werden nicht für Arzneimittel, sondern für die Arzneimittelversorgung, das heißt auch für alle Handelsstufen und die Mehrwertsteuer ausgegeben. Wenn ein Generikum 1 € als Herstellerabgabepreis kostet, bezahlt die Krankenkasse nach allen Handelsstufen und dem Zugriff des Finanzministeriums fast 11 €.
Interessant ist auch die Abwehrhaltung des Vorstandsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes gegen die Überlegungen, das Kartellrecht für Bereiche der GKV in Anwendung zu bringen, die wettbewerblich orientiert sind. Es geht ihm nur um die Sicherung seiner monopolartigen Stellung. Die meisten Gesetzlichen Krankenversicherungen wünschen sich die Einführung des Kartellrechts. Der AOK-Bundesverband steht hier nicht für die GKV.
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) vertritt das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. Über 260 Unternehmen mit rund 73.000 Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen.
Ihr Ansprechpartner: Joachim Odenbach, Tel. 030/27909-131, jodenbach@bpi.de