Im Bundesanzeiger Nr. 33 vom 28. Februar 2012 (S. 777) wurde bekannt gegeben, dass das PEI (Paul-Ehrlich-Institut) in Langen ab 1. März 2012 die elektronische Einreichung von Änderungsanzeigen sowie zugehöriger Unterlagen akzeptiert.
Die Anträge in elektronischer Form sind dabei bevorzugt über das vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) bereitgestellte PharmNet.Bund-Portal (www.pharmnet.bund.de) einzureichen. Auch weiterhin wird aber die Einreichung von Änderungsanzeigen in Papierform möglich sein, eine Verpflichtung der elektronischen Einreichung besteht somit nicht, dieses Verfahren wird aber vom PEI begrüßt.
Weitere Informationen sind auf den Internetseiten des PEI im Bereich „Antragsteller und pharmazeutische Unternehmer“ veröffentlicht.
(Dr. Nicole Armbrüster, Tel. 030/27909-117, narmbruester@bpi.de)
(Britta Ginnow, Tel. 030/27909-173, bginnow@bpi.de)