Selbst die nicht weit genug gehenden Vorschläge des Bundesrates, die Möglichkeiten der Ausnahmen zu erweitern, wurden von Seiten der Bundesregierung mit der lapidaren Begründung, die finanzielle Lage sei unsicher, abgetan. Zudem wurde auf das am 2. Februar 2012 veröffentlichte Ergebnis verwiesen, dass die Zwangsmaßnahmen bestehen bleiben müssten. Dass aber dieses Ergebnis nach europäischem Recht zu begründen ist, verschweigt das BMG. Selbst dem Verfassungsorgan Bundesrat wird nichts Weitergehendes mitgeteilt.
Der BPI wird sich daher vorbehalten, Schritte auf europäischer Ebene anzustrengen, um die Handlungspflichten der Bundesregierung durchzusetzen. Zudem steht auch noch die Prüfung bei einzelnen Unternehmen bevor, ob diese ihre Klagemöglichkeiten gegen die Zwangsmaßnahmen in Anspruch nehmen. „Die pharmazeutische Industrie hat in den vergangenen Jahren einen extremen Beitrag zur Stabilisierung der Finanzlage der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geleistet. Und wir stellen uns auch weiterhin unserer Verantwortung für die sozialen Sicherungssysteme. Doch in der jetzigen Situation, in der die GKV Milliardenüberschüsse hat und andererseits Unternehmen Personal abbauen müssen, und uns das Ministerium zudem die grundlegenden Informationsrechte verweigert, stößt auch die Industrie an den Rand ihrer Duldsamkeit“, so Wegener.
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) vertritt das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. Über 260 Unternehmen mit rund 73.000 Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen.
Ihr Ansprechpartner: Joachim Odenbach, Tel. 030/27909-131, jodenbach@bpi.de