Die BPI-Synopse sowie der Gesetzesentwurf stehen unter http://www.bpi.de/home/bpi-stellungnahmen-bpi-synopsen-bpi-gutachten/bpi-synopsen/ zum Download bereit.
Zum Hintergrund: Das Dritte Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (Drittes AMG-ÄndG) enthält neben Neuerungen im Bereich der Pharmakovigilanz und Änderungen der Dopingvorschriften auch Klarstellungen zum SGB V, insbesondere zur frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln. So wird unter anderem die Wahl der zweckmäßigen Vergleichstherapie für die Hersteller flexibler gestaltet. Außerdem wird die im Streitfall anzurufende Schiedsstelle künftig verpflichtet, „unter freier Würdigung aller Umstände des Einzelfalls“ zu entscheiden und dabei die Besonderheiten des jeweiligen Therapiegebietes zu berücksichtigen.