Gute Nachrichten für Krebspatienten: Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf die Behandlung mit homöopathischen und anthroposophischen Mistelpräparaten bei der Krebstherapie. Bisher übernahmen die Kassen lediglich die Kosten für eine palliative Tumortherapie. Nachdem die Revision beim Bundessozialgericht am vergangenen Montag gegen ein entsprechendes Urteil zurückgezogen wurde, steht fest, dass homöopathische und anthroposophische Mistelpräparate auch zur „ergänzenden Krebstherapie“, z. B. zur Nachbehandlung einer Chemotherapie, verordnet werden können. „Für Krebspatienten ist dies von hoher Bedeutung. Diese Art der Mistelbehandlung ist in der Homöopathie und Anthroposophie seit langem Therapiestandard bei onkologischen Erkrankungen und gehört deshalb zu Recht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen“, erklärte Prof. Dr. Barbara Sickmüller, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI).