AOK – Arzneimittel Ohne Kontrolle
Mit zwei Gutachten versucht die AOK ihre Auslegung des Aut Idem Begriffs rechtlich zu untermauern. Dieser Versuch ist gründlich daneben gegangen. So kommt das von der AOK Baden-Württemberg vorgestellte Hauptgutachten zu dem Schluss, dass es gewichtige Gründe für die Haltung der pharmazeutischen Industrie gibt, dass die Aut Idem Regelung nicht weiter ausgelegt werden darf. „Dieser für die Ortskrankenkassen vernichtende Schlusssatz im selbstfinanzierten Gutachten, sollte den Kassenfürsten zu denken geben und vor allem Ärzte und Apotheker vor einem nicht rechtskonformen Substituieren wahren, sonst könnten sie möglicherweise in die Haftung geraten. Das Gutachten von Prof. Dierks hat eindeutig gezeigt, dass eine weite Auslegung des Aut Idem Begriffs rechtlich nicht vertretbar ist“ warnte Prof. Dr. Barbara Sickmüller, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des BPI.