Ein gravierendes Problem in der Arzneimittelversorgung bleibt aber im Report unerwähnt: Die Gefährdung der Patienten durch leichtfertigen Austausch in der Apotheke. Insbesondere bei kritischen Indikationen wie beispielsweise Epilepsie kann der Wechsel des Medikaments aufgrund von Rabattverträgen zu schweren Beeinträchtigungen der Patienten und zu unnötigen zusätzlichen Anfällen führen. Gleiches gilt für die Indikationen Depression und Asthma. Die Barmer GEK muss sich fragen lassen, ob sie diese Gefahr für ihre Versicherten stillschweigend akzeptiert, wenn dabei Rabatte herausspringen. Der BPI fordert, dass der Austausch bei diesen kritischen Indikationen verboten wird.
Hinsichtlich der Problematik der Verordnung von Benzodiazepinen bei Alkoholkranken, das der Report aufzeigt, muss sich die Haltung der Barmer als fragwürdig bezeichnen lassen. Denn sie lehnt die beabsichtige Änderung im Versorgungsgesetz, nicht erstattungsfähige Arzneimittel durch Satzungsleistungen in den Katalog der GKV aufnehmen zu können, rigoros ab. Dabei gibt es viele nicht-verschreibungspflichtige Schlafmittel, die eine Alternative zu Benzodiazepinen sein können. Positiv ist zu bemerken, dass die Unterversorgung gerade im Bereich der Schmerztherapie deutlich benannt wurde.
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) vertritt das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. Über 260 Unternehmen mit rund 73.000 Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen.
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