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Austauschbarkeit von Arzneimitteln: Patientenschutz und Therapiesicherheit gehen vor Kosteneffizienz

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG), der GKV-Spitzenverband und die AOK streben eine Ausweitung der Austauschbarkeitsregelungen im Arzneimittelrecht an. Der Arzneimittelrechtler Prof. Dr. Dr. Christian Dierks widerspricht: „Eine Verpflichtung des Apothekers zur Substitution im Rahmen der Aut-idem-Regelung besteht nur dann, wenn das abgegebene Arzneimittel in allen Anwendungsgebieten des verordneten Ausgangspräparates arzneimittelrechtlich zugelassen ist.“ Das ergab ein heute in Berlin veröffentlichtes Rechtsgutachten, das er im Auftrag der Pharmaverbände Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH), Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), Pro Generika und Verband Forschender Arzneimittelhersteller (vfa) erstellt hat.