Begründung ohne Substanz! Zwangsmaßnahmen bleiben trotz anhaltend starker Konjunktur bestehen
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sieht nach wie vor keinen Än-derungsbedarf bei den in Krisenzeiten erhobenen Zwangsmaßnahmen zu-lasten der pharmazeutischen Industrie. Das ergab die in der europäischen Transparenzrichtlinie und im SGB V verankerten Pflicht zur jährlichen Überprüfung von Preismoratorium und Zwangsabschlägen. Begründet wird die Entscheidung vor allem mit Umsatzzuwächsen und positiven Wirt-schaftsprognosen für die Pharmaindustrie. Die niedrige Belastung äußere sich nicht zuletzt in der geringen Anzahl genehmigter Anträge auf Aus-nahmen von Herstellerzwangsabschlägen und Preismoratorium. Außerdem sei das vom Gesetzgeber angestrebte Einsparvolumen durch das Arznei-mittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) noch nicht erreicht. Insgesamt sei die gesamtwirtschaftliche Entwicklung laut BMG aufgrund der Staats-schuldenkrise im Euroraum immer noch mit erheblichen konjunkturellen Risiken verbunden. Die Begründung löst Kopfschütteln bei den Betroffenen aus: „Diese Begründung ist völlig substanzlos und nicht mit Zahlen und Fakten unterlegt“, sagt Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI). „Der blanke Hohn ist der Vorwurf der geringen Anzahl von genehmigten Ausnahmeanträgen. Wenn ich nur die Genehmigung bekomme, wenn ich nahezu den Konkurs des Unternehmens nachweise, hat dies nichts mit der Frage zu tun, ob ein Arzneimittel wirtschaftlich noch zu produzieren ist. Zwangsmaßnahmen aufgrund zu erwartender Gewinne der Pharmaindustrie und zu erwartender Verlusten der GKV aufrecht zu erhalten, ist unhaltbar. Die Realität sieht so aus: Die Wirtschaft boomt, die Zahl der Arbeitslosen sinkt und die Gesetzli-che Krankenversicherung häuft Milliardenüberschüsse an. Eine Konjunk-turflaute ist nicht in Sicht. Anderseits hat die Industrie über mehr als drei Jahre alle Kostensteigerungen die von außen kommen zu schultern, ohne diese refinanzieren zu können und vor diesem Hintergrund ist die Ent-scheidung des BMG, die Zwangsmaßnahmen nicht einmal zu korrigieren, völlig unverständlich.“
Der BPI hatte bereits im November 2012 in seiner Stellungnahme an das BMG auf Basis der wirtschaftlichen Rahmendaten und aktueller Äußerungen des BMG wie schon 2011 erneut nachgewiesen, dass die Zwangsmaßnahmen vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung einschließlich ihrer Auswir-kungen auf die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht gerechtfertigt sind. So könne von einer prekären Kassenlage keine Rede sein, da Einzelkassen und Gesundheitsfonds zum Ende des Jahres 2012 rund 27 Milliarden Euro an Über-schüssen verbucht hätten. Auch liege die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse auf einem historischen Höchststand und die konjunkturellen Aussichten seien so stabil, dass auch der Schätzerkreis beim Bundesversiche-rungsamt (BVA) eine positive Prognose für 2013 abgegeben habe. „Bessere Ar-gumente für ein Ende der unverhältnismäßigen Belastung der pharmazeutischen Unternehmen in Deutschland kann man nicht finden“, so Henning Fahrenkamp. „Wir fordern das BMG auf, diesen Tatsachen endlich einmal ins Auge zu sehen und die nötigen Konsequenzen daraus zu ziehen. Immerhin geht es hier nicht zuletzt auch um die so oft gelobte unternehmerische Freiheit und die Wettbe-werbsfähigkeit des Pharmastandortes Deutschland.“
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) vertritt das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. Über 240 Unternehmen mit ca. 73.000 Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen
Ihr Ansprechpartner: Joachim Odenbach, Tel. 030/27909-131, jodenbach@bpi.de