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Beim AVR kaum Neues

Der Arzneiverordnungs-Report 2015 (AVR) stellt Daten in den Mittelpunkt, die das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) schon im März 2015 mit einer Pressemitteilung veröffentlicht hat. Auch die Analyse zu den Verän-derungen der Arzneimittelausgaben zeigt nichts Neues: Der Anstieg im Jahr 2014 ist auf die überfällige Rückführung des 2010 auf 16 Prozent er-höhten Herstellerabschlages auf sieben Prozent und auf Arzneimittelinno-vationen zurückzuführen, deren therapeutischer Stellenwert außer Frage steht. Zudem hat sich deren Zahl im Vergleich zu den Vorjahren deutlich erhöht. Der AVR verweist auf angeblich erhebliche Einsparpotenziale bei Generika: „Wo hier durch die Hersteller noch Einsparungen erzielt werden sollen, ist rätselhaft“, äußert sich Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Indust-rie e.V. (BPI) dazu. „Durch Festbeträge, Rabattverträge, Generikaabschläge etc. wird gerade dieses Produktsegment extrem belastet. Der AVR wieder-holt hier die Fehler der Vergangenheit: Ausgewiesen werden Apotheken-verkaufspreise ohne die Anteile von Herstellern, Großhandel und Apothe-ken im Vergleich zwischen Deutschland und den Niederlanden aufzu-schlüsseln.“ „Auch die Forderung nach Wiedereinführung der sogenannten Bestandsmarktbewertung für Arzneimittelinnovationen geht fehl“, kom-mentiert Dr. Gerbsch. „Diese wurde wegen mangelnder Umsetzbarkeit aus gutem Grund vom Gesetzgeber verworfen. Hier wird nach erwiesenerma-ßen untauglichen Instrumenten gerufen. Insgesamt liefert der AVR 2015 keine neuen Erkenntnisse und wiederholt die Fehler der Vergangenheit“, urteilt Dr. Gerbsch.
Ein Beispiel zu den angeblichen Einsparpotenzialen und der fehlenden Aufschlüsselung für Generika: Der AVR 2015 weist für ein entzündungshemmendes Arzneimittel einen Apothekenverkaufspreis ohne gesetzliche Abschläge und Mehrwertsteuer von EUR 8,77 aus. Darin ist die Vergütung von Großhandel und Apotheken in Höhe von EUR 7,54 enthalten, bleiben für den Hersteller EUR 1,23 – vor weiteren Reduktionen durch Rabattverträge. Schon der Handelsanteil ist sechsmal so hoch wie die Einnahme des Herstellers und liegt über dem Gesamtpreis von EUR 6,24 in den Niederlanden. „Was wollen Sie dann noch beim Hersteller sparen“, fragt Dr. Gerbsch. Der BPI erneuert auch seine methodische Kritik: Wie in den Vorjahren variiert der AVR seine Berechnungsmethoden erneut, korrigiert einzelne und wiederholt alte Fehler. Eine erste Durchsicht zeigt: Die Berechnung nationaler und internationaler Einsparpotenziale wurde korrigiert und Doppelzählungen der Vorjahre entfernt. Unverändert sind z. B. die Verwendung falscher Preisstände: Wer Arzneimittelausgaben 2014 analysiert, kann dafür nicht Preise von 2015 verwenden. Dass eine Senkung von Zwangsabschlägen zu erhöhten Ausgaben der Kostenträger führt, kann nicht überraschen. Diese Senkung war mehr als überfällig: Die Erhöhung der Zwangsabschläge 2010 war eine politische Reaktion auf erwartete Kassendefizite in Folge der Wirtschaftskrise 2009 – statt Defiziten haben die Krankenkassen in den Folgejahren erhebliche Überschüsse erzielt und Reserven gebildet, die sich Ende 2014 für die Gesetzliche Krankenversicherung auf 28 Milliarden Euro beliefen. Dass das 2010 verhängte Preismoratorium fortgesetzt wurde, ignorieren die Autoren des AVR. Die erhöhten Ausgaben für Arzneimittelinnovationen sind zum einen auf die erhöhte Zahl neuer Präparate zurückzuführen: Ein Erfolg der Forschung, der neue Therapieoptionen schafft. Zum anderen kommen neue Arzneimittel zum Einsatz, die insbesondere Hepatitis C effektiv behandeln können. Die Einsparungen durch vermiedene Folgekosten wie Lebertransplantationen und die eingesparte bisherige Behandlung rechnen die Autoren ebenfalls nicht gegen. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) vertritt das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. Rund 240 Unternehmen mit ca. 70.000 Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen. Ihr Ansprechpartner: Andreas Aumann, Tel. 030/27909-123, aaumann@bpi.de