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BPI: AOKen begehen Rechtsbruch - Neue AOK-Rabattverträge ignorieren gesetzliche Vorgaben

Die AOK Plus und die AOK Rheinland-Pfalz haben zum 1. April 2008 regionale Rabattverträge mit einzelnen Pharmaherstellern über deren Gesamtsortimente abgeschlossen. Nach Meinung des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) wird damit aktuelle Rechtssprechung nicht nur ignoriert, sondern „vorsätzlich verletzt“. Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hatte Ende Februar 2008 eindeutig festgestellt, dass Krankenkassen nicht von Ausschreibungspflichten befreit sind und die wesentlichen Grundsätze des Vergaberechts zu beachten haben. „Die neuen AOK-Rabattverträge missachten den Grundsatz der Gleichbehandlung: Es wurden Sortimentsverträge abgeschlossen und es gab vor allem auch keine öffentliche Ausschreibung. Damit werden kleine und mittelständische Unternehmen wieder massiv benachteiligt. Hier wird in fast schon konspirativer Weise geltendes Recht ausgehebelt, in der Hoffnung keiner merkt es“, sagte Henning Fahrenkamp BPI-Hauptgeschäftsführer.