BPI: Ausnahmeliste für verschreibungsfreie Arzneimittel bleibt weiter auf dem Prüfstand
Die Ausnahmeliste für verschreibungsfreie Arzneimittel, die von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, ist viel zu eng gefasst und muss dringend erweitert werden. Das hat BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp zu heute veröffentlichten Beschlüssen des Bundesverfassungsgericht erklärt, mit denen zwei Klagen gegen die Benachteiligung von homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln zurückgewiesen wurden. Fahrenkamp wies darauf hin, dass das Gericht nicht über den Erstattungsausschluss von Arzneimitteln und die Rechtmäßigkeit der Ausnahmeliste entschieden habe, weil das nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts zunächst Sache der Sozialgerichte sei. Die Ausnahmeliste bleibe also weiter auf dem Prüfstand.