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BPI bedauert Karlsruher Entscheidung zu Festbeträgen – Politisches Ende der Regelung absehbar

Mit Bedauern hat der Bundesverband der Pharmazeutischen In-dustrie e.V. (BPI) die heutige Entscheidung des Bundesverfas-sungsgerichts zur Kenntnis genommen, wonach die Festbetrags-regelung verfassungskonform sei. „Es bestehen weiterhin schwer-wiegende rechtliche Bedenken, die in Karlsruhe nicht behandelt wurden, aber beim Europäischen Gerichtshof unmittelbar zur Ent-scheidung anstehen“, erläuterte BPI-Hauptgeschäftsführer Hen-ning Fahrenkamp die Position des Verbandes.