BPI begrüßt Bundesrats-Entscheidung zum Arzneimittelgesetz – Beitrag zur Standortsicherung
Der BPI begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesrates, die 12. Novelle des Arzneimittelgesetzes an den Vermittlungsausschuss zu verweisen. „Dies zeigt, dass die Länder sich ihrer Verantwortung bewusst sind“, erklärte BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp. Denn die 12. Novelle des Arzneimittelgesetzes hätte in der vom Bundestag gegen die Stimmen der Opposition beschlossenen Version massive Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zur Folge gehabt, so der BPI-Hauptgeschäftsführer.