BPI begrüßt das EuGH-Urteil zum Erhalt des Fremdbesitzverbots - Fahrenkamp: „Die inhabergeführten Apotheken stärken und erhalten“
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat heute entschieden, dass das deutsche und italienische Fremdbesitzverbot EU-rechtskonform ist. Gegenstand des Verfahrens war das Vorabentscheidungsverfahren des Verwaltungsgerichtes Saarbrücken im Bezug auf die Saarbrücker DocMorris Apotheke. „Wir begrüßen das Urteil, denn eine sichere und flächendeckende Arzneimittelversorgung braucht inhabergeführte Apotheken“ betont Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI).