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BPI begrüßt EU-Pharmapaket - EU-Kommission stärkt Patientenrecht auf Information

Vizekommissionspräsident Günter Verheugen hat heute in Brüssel die Gesetzesentwürfe des sog. Pharmaceutical Package vorgestellt. Die Kommissionsvorschläge zu Arzneimittelfälschungen, Patienteninformationen und Arzneimittelsicherheit waren mehrfach wegen unterschiedlicher Ansichten einzelner EU-Kommissare verschoben worden. In einer ersten Stellungnahme begrüßte der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) das EU-Pharmapaket. „Nach der jetzt vorgelegten EG-Richtlinie soll die Information über verschreibungspflichtige Arzneimittel an Patienten zukünftig europaweit nach harmonisierten Regeln und unter Beteiligung der pharmazeutischen Industrie unter klar definierten Vorgaben möglich sein. Es ist zu begrüßen, dass die rechtlichen Bestimmungen an das wachsende Informationsbedürfnis der Patienten angepasst werden. Die pharmazeutische Industrie verfügt über wichtige Informationen zu ihren Arzneimitteln, die zunehmend auch von Patienten nachgefragt werden. Es ist dabei klar zwischen Information und Werbung zu unterscheiden. Das bisherige Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel steht in keiner Weise zur Debatte“, erklärte Prof. Dr. Barbara Sickmüller, stellv. Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI).