BPI begrüßt Forderung des Bundesversicherungsamtes nach Kündigung alter Sortimentsverträge
Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat die seiner Aufsicht unterstehenden Krankenkassen informiert, dass alte Sortimentsverträge schnellstmöglich gekündigt und neu ausgeschrieben werden müssen. Dies betrifft aufgrund der neuen Rechtslage nach Inkrafttreten des GKV-OrgWG und nach den Regelungen des Vergaberechtsreformgesetzes alte Verträge, die ohne vorangegangene Ausschreibung abgeschlossen worden sind.