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BPI: Eingriff in den Arzneimittelmarkt unnötig

Pharmagroßhändlern soll durch die 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes ein Recht auf die Belieferung durch pharmazeutische Hersteller eingeräumt werden. Dazu erklärt Prof. Dr. Barbara Sickmüller, stellv. Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI): „Die Versorgung von Patienten mit Medikamenten ist in Deutschland vorbildlich durch ein engmaschiges Netz gewährleistet. Es besteht deshalb keine Notwendigkeit, die Vertriebswege des Arzneimittelmarktes neu zu regeln.“