Bundesgesundheitsminister Bahr habe im Zuge der Abschaffung der Praxisgebühr selbst auf die gute Finanzlage der Krankenkassen hingewiesen und unterstrichen, dass Milliardenüberschüsse, wie sie zur Zeit bestehen, nicht zu rechtfertigen seien. Unter diesen Voraussetzungen gibt es aus Sicht des BPI keine Begründung, die Zwangsmaßnahmen zu Lasten der pharmazeutischen Unternehmer aufrecht zu erhalten. Im Februar 2012 hat das BMG trotz vergleichbarer wirtschaftlicher Rahmendaten keinen Anlass zur Korrektur der Zwangsmaßnahmen gesehen und ist eine dezidierte Begründung, wie diese Entscheidung aus den Wirtschaftsdaten von Kassen und Gesamtwirtschaft abgeleitet wurde, schuldig geblieben. „Wir haben deshalb Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gefordert und befinden uns derzeit im Widerspruchsverfahren nach IFG, da die auf Anfrage vom BMG vorgelegten Informationen nicht erkennen lassen, wie Wirtschaftsdaten und Entscheidung des BMG in Einklang zu bringen sind“ so Fahrenkamp. „Der BPI fordert das BMG auf, im laufenden Stellungnahmeverfahren eine nachvollziehbare Begründung für die zu treffende Entscheidung abzugeben.“
Die Stellungnahme des BPI steht unter www.bpi.de/BPI-Stellungnahmen zum Download bereit.
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