Regulierende staatliche Maßnahmen wie Zwangsrabatte oder Preismoratorien sind ökonomisch kontraproduktiv, sie bremsen den Fortschritt in Forschung und Entwicklung und führen im schlimmsten Fall zur Abwanderung von Firmen und damit Arbeitsplätzen. Gerade Preisfestsetzungen, die länger als ein Jahr dauern, treffen die Unternehmen empfindlich, da sich in dieser Zeit auch Gehälter, Rohstoffpreise, Energiekosten und andere Ausgaben erhöhen.
Europarecht fordert Überprüfung des Preisstopps
Die Folgen der Weltwirtschaftskrise und drohende zweistellige Milliardendefizite bei der GKV waren die Hauptgründe für das Preismoratorium, das der damalige Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler im Sommer 2010 gegen die Arzneimittelhersteller verhängt hat. Dauern soll es mehr als drei Jahre, das Europarecht fordert aber eine regelmäßige Überprüfung des Markteingriffes. In Artikel 4 Absatz 1 der sogenannten "EU-Transparenzrichtlinie" heißt es: "Verfügen die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaates einen Preisstopp für alle Arzneimittel oder für bestimmte Arzneimittelkategorien, so überprüft dieser Mitgliedstaat mindestens einmal jährlich, ob nach der gesamtwirtschaftlichen Lage die Beibehaltung des Preisstopps ohne Änderungen gerechtfertigt ist. Innerhalb von neunzig Tagen nach Beginn dieser Überprüfung erklären die zuständigen Behörden, ob und welche Preiserhöhungen oder –senkungen genehmigt werden."
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) vertritt das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. 250 Unternehmen mit rund 73.000 Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen.
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