Deutschland gehört zu den nur drei Ländern der EU, die immer noch den vollen Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel erheben. Bei Arzneimitteln der Selbstmedikation bedeutet dies eine direkte Belastung der selbst zahlenden Patienten. Zudem ergibt sich eine gravierende Wettbewerbsverzerrung mit Nahrungsergänzungsmitteln. Während die volle Steuerlast in der Gesetzlichen Krankenversicherung „nur“ absurd ist, entsteht durch die unterschiedliche Besteuerung im Bereich des Selbstkaufes eine nicht akzeptable Diskriminierung von Arzneimitteln. Bei seiner Kaufentscheidung hat die Bürgerin/der Bürger häufig die Wahl zwischen Nahrungsergänzungsmitteln, die als Lebensmittel gelten, und Arzneimitteln. Vitaminpräparate zum Beispiel können in beiden Klassifikationen angeboten werden – je nach Dosierung und Anwendungsbereich. Die Unterscheidung zwischen Lebens- und Arzneimittel ist zulassungs- und werberechtlich kompliziert – aber sinnvoll. Eine unterschiedliche Behandlung im Steuerrecht ist dagegen unbegründet und ungerecht. „Wir haben in der Debatte um das AMNOG durchsetzen können, dass Selbstkauf-Arzneimittel nicht unter die Abschlagspflicht für die PKV fallen, und somit eine Schlechterstellung der selbst zahlenden GKV-Versicherten im Gesetz verhindert. Nun wäre es konsequent, diese besonders nebenwirkungsarmen, sicheren Arzneimittel in ihrer Wettbewerbssituation mit Lebensmitteln gleichzustellen und auf diesem Weg die Menschen zu entlasten“, so Wegener.
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