Die Kassen erstatten OTC-Arzneimittel in der Regel nur dann, wenn sie bei schwerwiegenden Krankheiten als Therapiestandard gelten. Das ist beispielsweise bei Neurodermitis, die vom G-BA fälschlicherweise nicht als schwerwiegende Krankheit anerkannt ist, nicht der Fall, obwohl die Salben die Hautprobleme nachweislich lindern und die Lebensqualität der Patienten verbessern können. Für viele Betroffene sind die hohen Eigenkosten eine große Belastung oder schlichtweg finanziell nicht zu schultern. „Wer speziell Hartz-IV-Empfängern im Krankheitsfall die notwendige Unterstützung versagt, verstärkt nicht nur das persönliche Leiden, sondern verursacht indirekt auch zusätzliche Krankheitskosten.“
Der BPI drängt außerdem darauf, dass rezeptfreie apothekenpflichtige Arzneimittel insgesamt als Satzungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden können, so wie es im Versorgungsstrukturgesetz vorgesehen ist. „Die Erstattung von OTC-Arzneimitteln als Satzungsleistung wäre der Startschuss in den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen“, so Henning Fahrenkamp.
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) vertritt das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. 250 Unternehmen mit rund 73.000 Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen.
Ihr Ansprechpartner: Joachim Odenbach, Tel. 030/27909-131, jodenbach@bpi.de